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Die Steirische Landestiergarten GmbH (Tierwelt Herberstein) ist bestrebt, ihre Website www.tierwelt-herberstein.at und App im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.tierwelt-herberstein.at

Eine erweiterte technische Anpassung bzw. ein Update der Website ist bereits in Planung für Umsetzung bis spätestens Ende Quartal 4/2025.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Niedrigere Farbkontraste: Aufgrund der CI-Vorgaben, weisen bestimmte Elemente einen unzureichenden Farbkontrast auf.
  • Tastatur-Navigation & Fokusmarkierung: Nicht alle Elemente lassen sich vollständig per Tastatur bedienen oder verfügen über eine unzureichende Fokusanzeige.
  • ALT-Texte: Einige Bilder enthalten keine oder nicht aussagekräftige Alternativtexte.
  • HTML & Semantik: Einige landmark-Elemente fehlen, was die Orientierung für Nutzer:innen von Screenreadern erschwert.
  • Kompatibilität mit Screenreadern: Aufgrund von teilweise fehlender oder nicht korrekter aria-label und „Skip-to-Content“ Links ist die Nutzung von Screenreadern nicht optimal.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Bewegliche Inhalte: Nicht alle Inhalte lassen sich stoppen. (z.B. der Foto Slider)
  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente wurden vor Inkrafttreten der Barrierefreiheitsvorgaben erstellt und sind daher nicht barrierefrei.

Wir bemühen uns, künftige Dokumente und Videos barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Für bestehende Inhalte bieten wir bei Bedarf barrierefreie Alternativen auf Anfrage an.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

  • Archivierte Inhalte: Ältere PDF-Dateien und Multimedia-Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei.
  • Externe Inhalte und eingebettete Drittanbieter-Dienste: Inhalte von Drittanbietern, sind nicht barrierefrei.

Erklärung zur Barrierefreiheit für die App der Tierwelt Herberstein

Diese mobile Anwendung ist größtenteils mit den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar.

Bekannt Einschränkungen und nicht voll zugängliche Bereiche

Trotz aller Bemühungen gibt es aktuell noch einige Einschränkungen in der Barrierefreiheit der xamoom-Plattform, an deren Behebung gearbeitet wird:

  • Multimedia ohne Untertitel/Transkripte: Video- und Audio-Inhalte, sind nur barrierefrei, wenn sie entsprechend aufbereitet sind. Derzeit erzwingt das System keine Untertitel für Videos oder Transkriptionen für Audio. Gibt es also z.B. ein eingebettetes YouTube-Video ohne Untertitel, so können gehörlose Nutzer den Inhalt nicht vollständig erfassen. Wird kein alternatives Textmaterial geliefert werden, bleiben diese Medien für bestimmte Nutzergruppen unzugänglich.
  • Kartenansicht: Die grafische Karte ist für Screenreader-Nutzer nicht direkt zugänglich. Die Kartenpins auf der visuellen Karte haben keine vorgelesenen Beschriftungen (stattdessen muss die Liste genutzt werden). Nutzer mit Sehbehinderung können die Karte ohne Hilfe nicht im gleichen Umfang verwenden wie sehende Nutzer. Die Kerninformationen (POI-Namen, Beschreibungen, Navigation) sind allerdings über die Alternativ-Liste und Detailseiten verfügbar, sodass dies zwar eine Einschränkung darstellt, aber mit Workarounds umgangen werden kann.
  • Scan-Funktion (QR/NFC Scanner): Die App enthält einen integrierten Scanner, um QR-Codes, NFC-Tags und diverse andere Codes mit der Kamera zu erfassen. Diese Funktion ist für blinde Nutzer schwer bedienbar, da das Auffinden und Zentrieren eines Codes im Kamerabild ohne visuelle Rückmeldung kaum möglich ist.
  • Bedienelemente ohne Beschriftung (in Überarbeitung): In früheren Versionen der App wurden einige wenige UI-Elemente ohne ausreichende Accessibility-Labels identifiziert. Diese Elemente wurden in den aktuellen Releases großteils behoben, indem Entwickler sprechende Texte hinterlegt haben (z.B. „Play/Pause“, „nächster Tipp“ etc.).
  • Benutzerdefiniertes Design: Individuell gewählte Farbschemata und Konfigurationen können zu unzureichenden Kontrastverhältnissen führen. Die Plattform bietet entsprechende Hinweise und Testmöglichkeiten, aber eine automatisierte Durchsetzung von Farbkontrasten erfolgt nicht.
  • Externe Inhalte und Dokumente: Die xamoom-Plattform ermöglicht es, auch eigene Inhalte oder externe Webdienste einzubinden (z. B. via Link-Block kann eine externe Webseite in der App angezeigt werden, oder PDF-Dokumente können als E-Book verlinkt sein).

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten vorgenommenen manuellen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir arbeiten laufend daran, unsere Angebote und Services barrierefrei zu gestalten.

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite(n) an.

Kontakt:

Steirischer Landestiergarten GmbH
Tierwelt Herberstein
Buchberg 50
8223 Stubenberg am See
E-Mail: info (at) tierwelt-herberstein. at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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